RECHTLICHES

AGB.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Jan Eggebrecht-Pählke, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Kontrastkopf“, und Auftraggebern, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sie gelten außerdem gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Kontrastkopf ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Angebote von Kontrastkopf sind innerhalb der darin genannten Frist bindend. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Leistungsumfang, Ergebnisse, Termine, Korrekturschleifen, Vergütung und besondere Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Kontrastkopf erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Entwürfe, Korrekturschleifen, Inhalte, Datenpflege, Lizenzen, Druck-, Hosting-, Wartungs- oder Supportleistungen, sind nicht geschuldet.

Änderungs- und Zusatzwünsche werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und möglicher Auswirkungen auf Termine abgestimmt. Sie werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber verbindlicher Bestandteil des Auftrags.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für das Projekt benötigten Informationen, Inhalte, Dateien, Zugänge, Freigaben und Rückmeldungen vollständig und rechtzeitig bereit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und bündelt Rückmeldungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Eine rechtliche Prüfung von Namen, Kennzeichen, Werbeaussagen, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Termine und Verzögerungen

Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart sein. Verzögert sich das Projekt durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich betroffene Fristen angemessen. Dadurch entstehender, nachgewiesener Mehraufwand kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.

Unvorhersehbare und von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die betroffenen Leistungsfristen für die Dauer ihrer Auswirkungen. Die Parteien informieren sich darüber unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung, der steuerliche Ausweis sowie vereinbarte Abschlags- oder Meilensteinzahlungen ergeben sich aus dem Angebot. Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet. Fremdkosten und Auslagen werden nur weiterberechnet, wenn dies vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, stellt Kontrastkopf sie nach Fertigstellung zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme oder benennt innerhalb der vereinbarten, andernfalls innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist konkrete Mängel. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Teilabnahmen können für in sich abgeschlossene und entsprechend vereinbarte Projektabschnitte erfolgen.

8. Nutzungsrechte und Arbeitsdateien

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszweck eingeräumt. Ausschließliche Rechte, Bearbeitungsrechte, die Weiterübertragung an Dritte und Nutzungen außerhalb des Vertragszwecks bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, offene Arbeitsdateien, Rohdaten und interne Produktionsmittel sind nicht Teil der Übergabe, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere Urheberpersönlichkeitsrechte, bleiben unberührt.

9. Fremdmaterial und technische Komponenten

Für Schriften, Stockmedien, Software, Plugins, Bibliotheken, Hosting- oder Plattformleistungen Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Kontrastkopf informiert über erkennbare laufende Kosten oder erforderliche Lizenzen, soweit diese Bestandteil des Projekts sind. Änderungen, Ausfälle oder die Einstellung von Diensten Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs von Kontrastkopf.

10. Mängel und Nachbesserung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Der Auftraggeber beschreibt festgestellte Mängel nachvollziehbar und ermöglicht Kontrastkopf zunächst eine angemessene Nachbesserung. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die vereinbarte Beschaffenheit hinausgehen, sind keine Mängel.

11. Haftung

Kontrastkopf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Betrieb, Wartung und Erfolg

Hosting, Wartung, Aktualisierungen, Datensicherungen und laufender Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Vor Eingriffen in bestehende Systeme sorgt der Auftraggeber für eine aktuelle, wiederherstellbare Datensicherung, soweit die Sicherung nicht zum vereinbarten Leistungsumfang von Kontrastkopf gehört.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, Suchmaschinenposition oder dauerhafte Verfügbarkeit von Diensten Dritter wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Zugänge und Zugangsdaten werden nur zweckgebunden verwendet und angemessen geschützt.

Soweit Kontrastkopf personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die allgemeinen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.

14. Vertragsbeendigung

Für Kündigung und Vergütung bereits erbrachter oder aufgrund der Beendigung nicht mehr zu erbringender Leistungen gelten die individuelle Vereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Referenznennung

Eine Veröffentlichung des Projekts als Referenz, insbesondere unter Verwendung von Namen, Kennzeichen, Abbildungen oder Arbeitsergebnissen des Auftraggebers, erfolgt nur nach gesonderter Abstimmung und Freigabe.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Kontrastkopf Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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